Rodius GmbH

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Ihr persönlicher Finanzberater

Rodius Finanzdienstleistungen seit 1984, Rodius GmbH seit 1990

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Kontakt

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Tel.: 0176 98584953

E-Mail: rodius-gmbh@web.de

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Apotheken sorgenfrei versichert

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Ihr persönlicher Ansprechpartner: Hon.-Prof. Günther Rodius

Rodius GmbH, Mobil: 0176 98584953 oder guenther.rodius@rodius.gmbh

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Nutzen für Apotheker

Betreuung und Beratung vor Ort mit über 35-jähriger Maklererfahrung.

Pharmazierat-Klausel. Neuwert-Entschädigung. Unterversicherungsverzicht. Sofort die besten Bedingungen, on top zum noch bestehenden lückenhaftem Versicherungsschutz des bisherigen Anbieters, bei dem  die/der Apotheker/in noch gebunden ist.

Einsatz moderner Kommunikationsmittel zu Ihrer Zeitersparnis und optimalen Erreichbarkeit, z.B. im Schadenfall.

Spezialisten-Netzwerk und Nutzung der Backoffices sowie von Deutschlands führendem Apotheken-Assekuradeur als auch vom erfahrendsten Versicherungsmakler-Pool Deutschlands.

Zugriff auf alle führenden Tarife der Apotheken-Versicherer.

Partner der Medical-Network Stiftung.

Maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnissen, wie zum Beispiel Finanzierung, Darlehen, Bürgschaften, Buchhaltung, RX-, OTC-, Freiverkauf-Anteile, Kooperationsverträge, Warenlager, Systempartnerschaften, Dachmarken, Großhandels-Besonderheiten, eventuellen Mehrbesitz etc.

Beitragsermittlung einfach, schnell und diskret.

 Für die Beitragsermittlung geben Sie einzig und allein die Anzahl Ihrer Mitarbeiter/innen an. Das erspart Ihnen nicht nur viel Zeit, sondern auch Kosten. Sensible Daten wie Umsatz, Lohnsumme oder Ertrag werden von bei den ausgewählten Tarifen nicht angefragt.

 Das Votum des Pharmazierates zählt

Unterschiedliche Einschätzungen dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen. Deshalb gilt beim idealen Versicherungsschutz das Urteil des Pharmazierates, auch wenn ein Sachverständiger anderer Ansicht ist. Das ist sehr wichtig für Sie, wenn es um Entscheidungen bei der Entsorgung äußerlich nicht beschädigter Medikamente geht oder um den Zeitpunkt der Wiedereröffnung nach einer schadenbedingten Betriebsunterbrechung.

 

Im Schadenfall

Im Schadenfall erwarten Sie schnelle und unbürokratische Hilfe. Gute Versicherer garantieren Ihnen die Schadenregulierung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen aller hierfür notwendiger Unterlagen. Übrigens: Eine verspätete Abgabe von Schadenmeldungen gefährdet Ihren Versicherungsschutz bei entsprechenden Tarifen nicht.   

  

Höchstentschädigung garantiert

Ersetzt wird bei den passenden Tarifen immer der Neuwert, auch wenn der Zeitwert der beschädigten Einrichtung unter 40 Prozent liegt. Marktübliche Versicherungsbedingungen sehen in diesem Fall nur einen Ersatz des Zeitwertes vor.

 

Versicherer-Wechsel

Oft wird das Risiko bei Wechsel des Versicherers unterschätzt. Denn tritt kurz nach dem Wechsel ein Schaden auf und ist der Schadenzeitpunkt nicht eindeutig zuzuordnen, so obliegt Ihnen in der Werteversicherung die Beweispflicht, wann der Schaden eingetreten ist und ob der Vorversicherer oder jetzige Versicherer leistungspflichtig ist.

Um Sie vor derart existenziellen Meinungsverschiedenheiten der beteiligten Versicherer zu schützen, ist idealerweise eine Konditionen- und Summendifferenzdeckung vereinbart, die Ihnen auch in diesen Fällen bereits den besseren umfangreichen Versicherungsschutz ohne Doppelbeitrag garantiert. Damit entfällt für Sie die oft nicht erfüllbare Beweispflicht des Schadenzeitpunktes.

 

Unterversicherung ausgeschlossen

 

Ist die jährlich abgefragte Mitarbeiterzahl korrekt angegeben, kennen gute Bedingungen keine Unterversicherung. Das erspart Ihnen lästige, zeitintensive Kontrollen sowie viel Ärger und gewährleistet im Schadenfall eine zügige Auszahlung der Entschädigung.

Bei guten Bedingungen wird auch auf die Auflistung unbeschädigter Sachen verzichtet. In der Regel hat der Versicherer das Recht, nach einem Schaden eine Inventuraufstellung der beschädigten und unbeschädigten Waren und Einrichtungen von Ihnen zu verlangen. Das ist zeitaufwändig und kann sich vor allem auch nachteilig für Sie auswirken. Denn übersteigt die Summe dieser beiden Werte die Versicherungssumme, liegt Unterversicherung vor. Die Ersatzleistung kann damit anteilig gekürzt werden.

Wollen Sie dagegen bei den klassischen Policen eine Unterversicherung bei schwankenden Warenvorräten vermeiden, so muss die Versicherungssumme dem höchstmöglichen Warenwert entsprechen. Die überwiegende Zeit eines Jahres leisten Sie damit bei den klassischen Versicherern einen zu hohen Beitrag. Nicht so bei guter Absicherung, denn da gibt es Abzüge aufgrund von Unterversicherung durch zu geringe Versicherungssummen nicht.

  

Grobe Fahrlässigkeit miversichert

Wo Menschen arbeiten, passieren trotz aller Sorgfalt Fehler. Doch gerade in Apotheken kann schon eine kleine Unachtsamkeit zu fatalen Folgen und immensen Schäden führen. Juristisch wird hier meist grobe Fahrlässigkeit angenommen.

Der geeignete Anbieter leistet jedoch auch in diesem Fall weit über das Marktübliche hinaus. Ist die grobe Fahrlässigkeit durch einen Mitarbeiter zu vertreten, so steht die maximale Leistung von 1,5 Mio. Euro ungekürzt zur Verfügung. Wird der Schaden durch den Inhaber grobfahrlässig verursacht, erfolgt eine volle Leistung bis zu 250.000 Euro. Der darüber hinaus gehende Schaden wird mindestens zu 80 % entschädigt.

 

Ersatz nach Ausfall von Kühlschränken

Für viele Medikamente gibt es besondere Kühl- und Lagervorschriften. Fällt das öffentliche Stromnetz aus, ersetzt der beste Anbieter im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern die verdorbenen Waren und Kühlschrankinhalte bis zu 25.000 Euro, auch wenn es sich nicht um einen anerkannten Medizinkühlschrank nach DIN 58345 handelt.

Bei Lagerung der Waren in Medizinkühlschränken nach DIN 58345 besteht darüber hinaus Versicherungsschutz auch für andere Schadenursachen wie z. B. technisches Versagen, Fehlfunktion des Temperatursensors oder eine defekte Sicherung. Bei ordnungsgemäßer Lagerung des Kühlgutes beträgt hier die Versicherungssumme 50.000 Euro.

  

Verlust von Rezepten

 

Ärgerlich ist es für jeden Apotheker, wenn die Rezepte verloren gehen, selbst wenn die Rezeptsammelstelle die nachweisbar verlorenen Rezepte irgendwann ersetzt. Gute Anbieter leisten in diesem Fall bis zu 50.000 Euro und überbrücken damit die Zeit bis zur Erstattung durch die Rezeptsammelstelle.

 

Transportversicherung 

Betreibt eine Apotheke einen Internet-Versandhandel, ist eine Transportversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Bei den besten Bedingungen ist dieser Schutz bis zu 100.000 Euro Umsatz mitversichert. Bei höherem Umsatz beinhaltet diese Bedingungen sogar eine Vorsorgeversicherung, sodass auch in diesem Fall eine ungekürzte Schadenregulierung erfolgt.

 

Hausbelieferung

Sie liefern mit dem eigenen Fahrzeug Medikamente an Altenheime und Privathaushalte. In diesem Fall besteht bei guten Bedingungen Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro, wenn die transportierte Ware bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde.

Und als Zusatzbaustein raten wir Ihnen zur Dienstreise-Kaskoversicherung. Fährt beispielsweise ein Mitarbeiter mit dem eigenen Pkw Arzneimittel aus und hat einen Unfall, müssen Sie als Chef für den Schaden am Fahrzeug Ihres Mitarbeiters aufkommen – oder sofern abgeschlossen, übernimmt das für Sie die Dienstreise-Kaskoversicherung.

 

Dienstreise-Kasko-Rahmenvertrag

Fährt beispielsweise ein Mitarbeiter mit dem eigenen Pkw Arzneimittel aus und hat einen Unfall, müssen Sie als Arbeitgeber für den Schaden am Fahrzeug Ihres Mitarbeiters aufkommen - oder sofern abgeschlossen, übernimmt das für Sie die Dienstreise-Kasko-Versicherung.

Als Zusatzbaustein bieten wir Ihnen die Dienstreise-Kaskoversicherung an. Bei einem entsprechend durchdachten Konzept entfällt die übliche und laufende Stichtagsmeldung an den Versicherer mit der Meldung, welche Fahrzeuge der Mitarbeiter - Kennzeichen und Tag der Dienstreise - wann unterwegs waren.

Faire Versicherer fragen nur einmal bei Abschluss der Versicherung nach der Anzahl der Mitarbeiterfahrzeuge, die für Dienstfahrten unterwegs sind. Nur bei einer Änderung der Anzahl der Mitarbeiterfahrzeuge ist eine Änderungsmitteilung erforderlich.

 

Zusatzbaustein: Absicherung bei Krankheit, Unfall, Epidemie und Seuchen

Fallen Sie als Inhaber durch Krankheit oder Unfall aus, bleibt die Apotheke geschlossen, es sei denn, Sie engagieren einen Vertreter. Gleiches gilt bei Ausbruch einer Epidemie oder einer Seuche. Über unseren Zusatzbaustein Ertragsausfall können Sie diese Kosten absichern.

Sie finden keinen Vertreter? Wird Ihr Ausfall durch Überstunden Ihrer Mitarbeiter aufgefangen, werden die hierfür extra anfallenden Kosten ebenfalls über diesen Zusatzbaustein ersetzt.

 

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

 

Jeder Unternehmer haftet nach Gesetz für Schäden, die er selbst, der Betrieb oder seine Mitarbeiter verursachen. Doch gerade in einer Apotheke kann eine kleine Unachtsamkeit schon schwerwiegende Folgen haben. Deshalb sichert ein entsprechender Tarif  Apotheken mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. Euro bei Personen-, Sach-  und Vermögensschäden ab. Die marktüblichen Versicherungssummen von 3 bis 5 Mio. Euro sind unseres Erachtens deutlich zu gering. Der passgenaue Versicherungsschutz umfasst sowohl die Betriebshaftpflicht- als auch die Privathaftpflichtversicherung für den Inhaber und seine Familie.

 

Feuerhaftung

Apotheken haben ihren Sitz oft direkt im dicht bebauten Stadtkern, an denkmalgeschützten Straßen und Plätzen, in modernen Einkaufs- oder Ärztezentren oder es liegt eine enge Nachbarschaftsbebauung vor. Ein übergreifender Brand kann hier schnell hohe Schadenkosten verursachen. Mit 10 Mio. Euro Haftungssumme bietet die ideale Absicherung einen weit überdurchschnittlichen Schutzrahmen.

 

Strafrechtsschutz

Anwälte plädieren bei Personenschäden oft auf Körperverletzung. Die Folge: ein Strafrechtsprozess für den Apotheker. Deshalb sollte  im Falle eines versicherten Betriebshaftpflichtschadens der passive Strafrechtsschutz und damit die Verteidigung vor Gericht selbstverständlich Bestandteil der betrieblichen Haftpflichtabsicherung sein. Diesen erweiterten Versicherungsschutz bieten nur wenige Haftpflichtpolicen.

Darüber hinaus wird bei entsprechendem Versicherungsschutz bei einem versicherten Schaden nicht nur die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sondern auch die Kosten für eine Verteidigung bei einem Strafprozess.

Vertragsrechtsschutz

Werk- und Dienstverträge bergen viele Risiken. Der Vertragsrechtsschutz ist deshalb für Apotheker ein Muss, denn die besonderen Risiken des Apothekerberufes erhöhen zusätzlich das Streitrisiko. Kommt es zu einer Klage vor Gericht, so schützt Sie dann der Rechtsschutz-Baustein.

 

Spezial-Strafrechtsschutz

Auch ohne bösen Willen können Apotheken-Inhaber plötzlich in einen Strafprozess verwickelt werden, beispielsweise wenn dem Apotheker im Rahmen von Retaxationen durch Krankenkassen Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird. Hier greift der unserer Ansicht nach unabdingbare Zusatzbaustein "Spezial-Strafrechtsschutz". Er beinhaltet die notwendige Vorfinanzierung bei Vorsatz- und Betrugsdelikten auch dann, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Bestätigt sich im Gerichtsurteil der Vorwurf des Vorsatzes oder Betruges, sind die bisher geleisteten Zahlungen des Versicherers vom Versicherungsnehmer zurückzuerstatten.

 

Rechtsschutz ist Opferschutz

Opfer einer Straftat erleben die juristische Aufarbeitung oft als sehr belastend. Wer sich in solchen Fällen auf einen aktiven Rechtsschutz verlassen kann, wird den Prozess in aller Regel leichter durchstehen. Deshalb sollte Ihre Rechtschutzversicherung auch den Opferschutz enthalten. 

 

Vorsatz durch Mitarbeiter

Für vorsätzlich verursachte Schäden besteht üblicherweise kein Versicherungsschutz. Anders bei entsprechenden Bedingungen, denn dann tritt die Betriebshaftpflicht auch dann ein, wenn Mitarbeiter vorsätzlich einen Schaden herbeiführen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer davon keine Kenntnis hatte bzw. kein Organisationsverschulden vorliegt.

   

Umwelthaftpflicht ist Apothekenbedarf

Chemieunfälle gehören zu den teuersten Risiken überhaupt. Wenn die Feuerwehr ein brennendes Apothekenlager oder -labor löscht, ist es ein kleiner Chemieunfall, bei dem Boden, Grund- und Abwasser verunreinigt werden können. Eventuelle Medikamentenrückstände müssen beseitigt werden. Deshalb enthält das ideale Bedingungswerk neben der Umweltschaden-Basisabdeckung auch einen Zusatzbaustein, der vor den finanziellen Folgen von Schäden an Grundwasser und eigenem Boden schützt.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inklusive

Das Gebäude, in dem die Apotheke ihren Sitz hat, ist bei guten Versicherern in der Betriebshaftpflicht mitversichert, sofern es sich im Eigentum des Inhabers oder eines Familienangehörigen befindet (Betriebsspaltung). Das gilt dann auch, wenn Teile des Gebäudes fremdvermietet sind. Mitversichert sind in entsprechenden Tarifen auch das selbstgenutzte Einfamilienhaus des Apotheken-Inhabers, eventuell vorhandene Ferienhäuser im In- und Ausland sowie unbebaute Grundstücke bis zu einer Größe von 10.000 Quadratmetern.

 

Großzügige Bauherrenhaftpflicht

Fast jeder Apothekenumbau ist ein Großprojekt. Ein guter Versicherungsschutz kennt hier keine Bausummenbegrenzung.

 

Zusatzbaustein: Absicherung bei Krankheit, Unfall, Epidemie und Seuchen

Fallen Sie als Inhaber durch Krankheit oder Unfall aus, bleibt die Apotheke geschlossen, es sei denn, Sie engagieren einen Vertreter. Gleiches gilt bei Ausbruch einer Epidemie oder einer Seuche. Über den  Zusatzbaustein Ertragsausfall können Sie diese Kosten absichern.

Sie finden keinen Vertreter? Wird Ihr Ausfall durch Überstunden Ihrer Mitarbeiter aufgefangen, werden die hierfür extra anfallenden Kosten ebenfalls über diesen Zusatzbaustein ersetzt.

 

Cyber-Attacken

Die Themen Cyber-Kriminalität und die Versicherungsmöglichkeiten gewinnen täglich mehr an Bedeutung.

Die Apotheke von heute kommt ohne moderne IT-Struktur nicht mehr aus. Das vereinfacht viele Prozesse, wird jedoch zum großen Problem, wenn eine Endgerät mit Schadsoftware infiziert wird. Auch die besten Virenschutzprogramme sind machtlos, wenn Benutzer zu unbedacht handeln. Daher sollten alle Mitarbeiter, die in der Apotheke Zugriff auf einen Rechner haben, über gefährliche Verhaltensweisen informiert werden.

Über einen Zusatzbaustein können Sie sich über diese Risiken absichern - bis zu 1.000.000 Euro je Schadenfall.

Nutzen für Apotheker

Betreuung und Beratung vor Ort mit über 35-jähriger Maklererfahrung.

Pharmazierat-Klausel. Neuwert-Entschädigung. Unterversicherungsverzicht. Sofort die besten Bedingungen, on top zum noch bestehenden lückenhaftem Versicherungsschutz des bisherigen Anbieters, bei dem  die/der Apotheker/in noch gebunden ist.

Einsatz moderner Kommunikationsmittel zu Ihrer Zeitersparnis und optimalen Erreichbarkeit, z.B. im Schadenfall.

Spezialisten-Netzwerk und Nutzung der Backoffices sowie von Deutschlands führendem Apotheken-Assekuradeur als auch vom erfahrendsten Versicherungsmakler-Pool Deutschlands.

Zugriff auf alle führenden Tarife der Apotheken-Versicherer.

Partner der Medical-Network Stiftung.

Maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnissen, wie zum Beispiel Finanzierung, Darlehen, Bürgschaften, Buchhaltung, RX-, OTC-, Freiverkauf-Anteile, Kooperationsverträge, Warenlager, Systempartnerschaften, Dachmarken, Großhandels-Besonderheiten, eventuellen Mehrbesitz etc.

Beitragsermittlung einfach, schnell und diskret.

 Für die Beitragsermittlung geben Sie einzig und allein die Anzahl Ihrer Mitarbeiter/innen an. Das erspart Ihnen nicht nur viel Zeit, sondern auch Kosten. Sensible Daten wie Umsatz, Lohnsumme oder Ertrag werden von bei den ausgewählten Tarifen nicht angefragt.

 Das Votum des Pharmazierates zählt

Unterschiedliche Einschätzungen dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen. Deshalb gilt beim idealen Versicherungsschutz das Urteil des Pharmazierates, auch wenn ein Sachverständiger anderer Ansicht ist. Das ist sehr wichtig für Sie, wenn es um Entscheidungen bei der Entsorgung äußerlich nicht beschädigter Medikamente geht oder um den Zeitpunkt der Wiedereröffnung nach einer schadenbedingten Betriebsunterbrechung.

 

Im Schadenfall

Im Schadenfall erwarten Sie schnelle und unbürokratische Hilfe. Gute Versicherer garantieren Ihnen die Schadenregulierung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen aller hierfür notwendiger Unterlagen. Übrigens: Eine verspätete Abgabe von Schadenmeldungen gefährdet Ihren Versicherungsschutz bei entsprechenden Tarifen nicht.   

  

Höchstentschädigung garantiert

Ersetzt wird bei den passenden Tarifen immer der Neuwert, auch wenn der Zeitwert der beschädigten Einrichtung unter 40 Prozent liegt. Marktübliche Versicherungsbedingungen sehen in diesem Fall nur einen Ersatz des Zeitwertes vor.

 

Versicherer-Wechsel

Oft wird das Risiko bei Wechsel des Versicherers unterschätzt. Denn tritt kurz nach dem Wechsel ein Schaden auf und ist der Schadenzeitpunkt nicht eindeutig zuzuordnen, so obliegt Ihnen in der Werteversicherung die Beweispflicht, wann der Schaden eingetreten ist und ob der Vorversicherer oder jetzige Versicherer leistungspflichtig ist.

Um Sie vor derart existenziellen Meinungsverschiedenheiten der beteiligten Versicherer zu schützen, ist idealerweise eine Konditionen- und Summendifferenzdeckung vereinbart, die Ihnen auch in diesen Fällen bereits den besseren umfangreichen Versicherungsschutz ohne Doppelbeitrag garantiert. Damit entfällt für Sie die oft nicht erfüllbare Beweispflicht des Schadenzeitpunktes.

 

Unterversicherung ausgeschlossen

 

Ist die jährlich abgefragte Mitarbeiterzahl korrekt angegeben, kennen gute Bedingungen keine Unterversicherung. Das erspart Ihnen lästige, zeitintensive Kontrollen sowie viel Ärger und gewährleistet im Schadenfall eine zügige Auszahlung der Entschädigung.

Bei guten Bedingungen wird auch auf die Auflistung unbeschädigter Sachen verzichtet. In der Regel hat der Versicherer das Recht, nach einem Schaden eine Inventuraufstellung der beschädigten und unbeschädigten Waren und Einrichtungen von Ihnen zu verlangen. Das ist zeitaufwändig und kann sich vor allem auch nachteilig für Sie auswirken. Denn übersteigt die Summe dieser beiden Werte die Versicherungssumme, liegt Unterversicherung vor. Die Ersatzleistung kann damit anteilig gekürzt werden.

Wollen Sie dagegen bei den klassischen Policen eine Unterversicherung bei schwankenden Warenvorräten vermeiden, so muss die Versicherungssumme dem höchstmöglichen Warenwert entsprechen. Die überwiegende Zeit eines Jahres leisten Sie damit bei den klassischen Versicherern einen zu hohen Beitrag. Nicht so bei guter Absicherung, denn da gibt es Abzüge aufgrund von Unterversicherung durch zu geringe Versicherungssummen nicht.

  

Grobe Fahrlässigkeit miversichert

Wo Menschen arbeiten, passieren trotz aller Sorgfalt Fehler. Doch gerade in Apotheken kann schon eine kleine Unachtsamkeit zu fatalen Folgen und immensen Schäden führen. Juristisch wird hier meist grobe Fahrlässigkeit angenommen.

Der geeignete Anbieter leistet jedoch auch in diesem Fall weit über das Marktübliche hinaus. Ist die grobe Fahrlässigkeit durch einen Mitarbeiter zu vertreten, so steht die maximale Leistung von 1,5 Mio. Euro ungekürzt zur Verfügung. Wird der Schaden durch den Inhaber grobfahrlässig verursacht, erfolgt eine volle Leistung bis zu 250.000 Euro. Der darüber hinaus gehende Schaden wird mindestens zu 80 % entschädigt.

 

Ersatz nach Ausfall von Kühlschränken

Für viele Medikamente gibt es besondere Kühl- und Lagervorschriften. Fällt das öffentliche Stromnetz aus, ersetzt der beste Anbieter im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern die verdorbenen Waren und Kühlschrankinhalte bis zu 25.000 Euro, auch wenn es sich nicht um einen anerkannten Medizinkühlschrank nach DIN 58345 handelt.

Bei Lagerung der Waren in Medizinkühlschränken nach DIN 58345 besteht darüber hinaus Versicherungsschutz auch für andere Schadenursachen wie z. B. technisches Versagen, Fehlfunktion des Temperatursensors oder eine defekte Sicherung. Bei ordnungsgemäßer Lagerung des Kühlgutes beträgt hier die Versicherungssumme 50.000 Euro.

  

Verlust von Rezepten

 

Ärgerlich ist es für jeden Apotheker, wenn die Rezepte verloren gehen, selbst wenn die Rezeptsammelstelle die nachweisbar verlorenen Rezepte irgendwann ersetzt. Gute Anbieter leisten in diesem Fall bis zu 50.000 Euro und überbrücken damit die Zeit bis zur Erstattung durch die Rezeptsammelstelle.

 

Transportversicherung 

Betreibt eine Apotheke einen Internet-Versandhandel, ist eine Transportversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Bei den besten Bedingungen ist dieser Schutz bis zu 100.000 Euro Umsatz mitversichert. Bei höherem Umsatz beinhaltet diese Bedingungen sogar eine Vorsorgeversicherung, sodass auch in diesem Fall eine ungekürzte Schadenregulierung erfolgt.

 

Hausbelieferung

Sie liefern mit dem eigenen Fahrzeug Medikamente an Altenheime und Privathaushalte. In diesem Fall besteht bei guten Bedingungen Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro, wenn die transportierte Ware bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde.

Und als Zusatzbaustein raten wir Ihnen zur Dienstreise-Kaskoversicherung. Fährt beispielsweise ein Mitarbeiter mit dem eigenen Pkw Arzneimittel aus und hat einen Unfall, müssen Sie als Chef für den Schaden am Fahrzeug Ihres Mitarbeiters aufkommen – oder sofern abgeschlossen, übernimmt das für Sie die Dienstreise-Kaskoversicherung.

 

Dienstreise-Kasko-Rahmenvertrag

Fährt beispielsweise ein Mitarbeiter mit dem eigenen Pkw Arzneimittel aus und hat einen Unfall, müssen Sie als Arbeitgeber für den Schaden am Fahrzeug Ihres Mitarbeiters aufkommen - oder sofern abgeschlossen, übernimmt das für Sie die Dienstreise-Kasko-Versicherung.

Als Zusatzbaustein bieten wir Ihnen die Dienstreise-Kaskoversicherung an. Bei einem entsprechend durchdachten Konzept entfällt die übliche und laufende Stichtagsmeldung an den Versicherer mit der Meldung, welche Fahrzeuge der Mitarbeiter - Kennzeichen und Tag der Dienstreise - wann unterwegs waren.

Faire Versicherer fragen nur einmal bei Abschluss der Versicherung nach der Anzahl der Mitarbeiterfahrzeuge, die für Dienstfahrten unterwegs sind. Nur bei einer Änderung der Anzahl der Mitarbeiterfahrzeuge ist eine Änderungsmitteilung erforderlich.

 

Zusatzbaustein: Absicherung bei Krankheit, Unfall, Epidemie und Seuchen

Fallen Sie als Inhaber durch Krankheit oder Unfall aus, bleibt die Apotheke geschlossen, es sei denn, Sie engagieren einen Vertreter. Gleiches gilt bei Ausbruch einer Epidemie oder einer Seuche. Über unseren Zusatzbaustein Ertragsausfall können Sie diese Kosten absichern.

Sie finden keinen Vertreter? Wird Ihr Ausfall durch Überstunden Ihrer Mitarbeiter aufgefangen, werden die hierfür extra anfallenden Kosten ebenfalls über diesen Zusatzbaustein ersetzt.

 

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

 

Jeder Unternehmer haftet nach Gesetz für Schäden, die er selbst, der Betrieb oder seine Mitarbeiter verursachen. Doch gerade in einer Apotheke kann eine kleine Unachtsamkeit schon schwerwiegende Folgen haben. Deshalb sichert ein entsprechender Tarif  Apotheken mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. Euro bei Personen-, Sach-  und Vermögensschäden ab. Die marktüblichen Versicherungssummen von 3 bis 5 Mio. Euro sind unseres Erachtens deutlich zu gering. Der passgenaue Versicherungsschutz umfasst sowohl die Betriebshaftpflicht- als auch die Privathaftpflichtversicherung für den Inhaber und seine Familie.

 

Feuerhaftung

Apotheken haben ihren Sitz oft direkt im dicht bebauten Stadtkern, an denkmalgeschützten Straßen und Plätzen, in modernen Einkaufs- oder Ärztezentren oder es liegt eine enge Nachbarschaftsbebauung vor. Ein übergreifender Brand kann hier schnell hohe Schadenkosten verursachen. Mit 10 Mio. Euro Haftungssumme bietet die ideale Absicherung einen weit überdurchschnittlichen Schutzrahmen.

 

Strafrechtsschutz

Anwälte plädieren bei Personenschäden oft auf Körperverletzung. Die Folge: ein Strafrechtsprozess für den Apotheker. Deshalb sollte  im Falle eines versicherten Betriebshaftpflichtschadens der passive Strafrechtsschutz und damit die Verteidigung vor Gericht selbstverständlich Bestandteil der betrieblichen Haftpflichtabsicherung sein. Diesen erweiterten Versicherungsschutz bieten nur wenige Haftpflichtpolicen.

Darüber hinaus wird bei entsprechendem Versicherungsschutz bei einem versicherten Schaden nicht nur die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sondern auch die Kosten für eine Verteidigung bei einem Strafprozess.

Vertragsrechtsschutz

Werk- und Dienstverträge bergen viele Risiken. Der Vertragsrechtsschutz ist deshalb für Apotheker ein Muss, denn die besonderen Risiken des Apothekerberufes erhöhen zusätzlich das Streitrisiko. Kommt es zu einer Klage vor Gericht, so schützt Sie dann der Rechtsschutz-Baustein.

 

Spezial-Strafrechtsschutz

Auch ohne bösen Willen können Apotheken-Inhaber plötzlich in einen Strafprozess verwickelt werden, beispielsweise wenn dem Apotheker im Rahmen von Retaxationen durch Krankenkassen Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird. Hier greift der unserer Ansicht nach unabdingbare Zusatzbaustein "Spezial-Strafrechtsschutz". Er beinhaltet die notwendige Vorfinanzierung bei Vorsatz- und Betrugsdelikten auch dann, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Bestätigt sich im Gerichtsurteil der Vorwurf des Vorsatzes oder Betruges, sind die bisher geleisteten Zahlungen des Versicherers vom Versicherungsnehmer zurückzuerstatten.

 

Rechtsschutz ist Opferschutz

Opfer einer Straftat erleben die juristische Aufarbeitung oft als sehr belastend. Wer sich in solchen Fällen auf einen aktiven Rechtsschutz verlassen kann, wird den Prozess in aller Regel leichter durchstehen. Deshalb sollte Ihre Rechtschutzversicherung auch den Opferschutz enthalten. 

 

Vorsatz durch Mitarbeiter

Für vorsätzlich verursachte Schäden besteht üblicherweise kein Versicherungsschutz. Anders bei entsprechenden Bedingungen, denn dann tritt die Betriebshaftpflicht auch dann ein, wenn Mitarbeiter vorsätzlich einen Schaden herbeiführen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer davon keine Kenntnis hatte bzw. kein Organisationsverschulden vorliegt.

   

Umwelthaftpflicht ist Apothekenbedarf

Chemieunfälle gehören zu den teuersten Risiken überhaupt. Wenn die Feuerwehr ein brennendes Apothekenlager oder -labor löscht, ist es ein kleiner Chemieunfall, bei dem Boden, Grund- und Abwasser verunreinigt werden können. Eventuelle Medikamentenrückstände müssen beseitigt werden. Deshalb enthält das ideale Bedingungswerk neben der Umweltschaden-Basisabdeckung auch einen Zusatzbaustein, der vor den finanziellen Folgen von Schäden an Grundwasser und eigenem Boden schützt.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inklusive

Das Gebäude, in dem die Apotheke ihren Sitz hat, ist bei guten Versicherern in der Betriebshaftpflicht mitversichert, sofern es sich im Eigentum des Inhabers oder eines Familienangehörigen befindet (Betriebsspaltung). Das gilt dann auch, wenn Teile des Gebäudes fremdvermietet sind. Mitversichert sind in entsprechenden Tarifen auch das selbstgenutzte Einfamilienhaus des Apotheken-Inhabers, eventuell vorhandene Ferienhäuser im In- und Ausland sowie unbebaute Grundstücke bis zu einer Größe von 10.000 Quadratmetern.

 

Großzügige Bauherrenhaftpflicht

Fast jeder Apothekenumbau ist ein Großprojekt. Ein guter Versicherungsschutz kennt hier keine Bausummenbegrenzung.

 

Zusatzbaustein: Absicherung bei Krankheit, Unfall, Epidemie und Seuchen

Fallen Sie als Inhaber durch Krankheit oder Unfall aus, bleibt die Apotheke geschlossen, es sei denn, Sie engagieren einen Vertreter. Gleiches gilt bei Ausbruch einer Epidemie oder einer Seuche. Über den  Zusatzbaustein Ertragsausfall können Sie diese Kosten absichern.

Sie finden keinen Vertreter? Wird Ihr Ausfall durch Überstunden Ihrer Mitarbeiter aufgefangen, werden die hierfür extra anfallenden Kosten ebenfalls über diesen Zusatzbaustein ersetzt.

 

Cyber-Attacken

Die Themen Cyber-Kriminalität und die Versicherungsmöglichkeiten gewinnen täglich mehr an Bedeutung.

Die Apotheke von heute kommt ohne moderne IT-Struktur nicht mehr aus. Das vereinfacht viele Prozesse, wird jedoch zum großen Problem, wenn eine Endgerät mit Schadsoftware infiziert wird. Auch die besten Virenschutzprogramme sind machtlos, wenn Benutzer zu unbedacht handeln. Daher sollten alle Mitarbeiter, die in der Apotheke Zugriff auf einen Rechner haben, über gefährliche Verhaltensweisen informiert werden.

Über einen Zusatzbaustein können Sie sich über diese Risiken absichern - bis zu 1.000.000 Euro je Schadenfall.

Ihr persönlicher Ansprechpartner: Hon.-Prof. Günther Rodius

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